Erste Hilfe Kurs für Firmenkunden
BG-Anerkennung: Nr. 8.0520
Für alle Unternehmen gibt es eine gesetzliche Vorgabe zur Ersthelferausbildung. 5% bzw. 10% aller regelmäßig im Betrieb anwesenden Mitarbeiter müssen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig in Erster Hilfe (16 UE) ausgebildet werden. In den alle 2 Jahre geforderten praktischen Trainings (8 UE) sollen sie verlorenes Wissen zur Ersten Hilfe erneuern und ergänzen.
Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben
Es ist nicht ausreichend, eine beliebige Person ohne die Betriebshelferausbildung zum Ersthelfer zu ernennen, auch wenn bereits irgendwann ein Erste Hilfe Lehrgang besucht wurde.
Die Kosten für die Ausbildung der Ersthelfer werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern übernommen.
Wir stimmen die Inhalte und Beispiele unserer Erste-Hilfe-Lehrgänge auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab. Ab 8 Teilnehmern kommen wir auch gern zu Ihnen ins Unternehmen. Das spart Ihnen Fahrtkosten und Dienstreiseaufträge. Auf Wunsch überprüfen wir Ihre Verbandkästen und Erste-Hilfe-Einrichtungen.
In diesem Bereich bieten wir folgende Kurse an:
- Erste Hilfe Grundlehrgang
- Erste Hilfe Training (Fortbildung)
Betriebliche Ersthelfer müssen mindestens alle zwei Jahre diese Fortbildung besuchen. Die Inhalte des Basiskurses werden wiederholt und vertieft. Diese Fortbildungsveranstaltung bietet insbesondere ausreichend Gelegenheit, auf Ihre unternehmerischen Besonderheiten und Wünsche einzugehen.
Inhalte des Kurses:
- Verhaltensweisen in Notfallsituationen
- Prüfen der Vitalfunktionen
- Störungen des Bewusstseins
- Störungen von Atmung und Kreislauf
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Fallbeispiele / Rollenspiele