Erste Hilfe Kurs für den Führerschein
Nach § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss für die Bewerbung der Fahrerlaubnis in den Klassen A, A1, B, L, M, S und T der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ abgelegt werden.
Hier lernen Sie:
- Absichern des Unfallorts und Retten von Verletzten
- Absetzen eines Notrufs
- Stabile Seitenlage des Notfallpatienten
- Herzdruckmassage, Beatmung und Defibrillation
- Blutstillung, Schockbekämpfung
Zur Feststellung Ihrer Personalien benötigen wir nur einen gültigen Reisepass, Personal- oder Kinderausweis. Und schon kann es losgehen. Durch unser geschultes Personal erlernen Sie in 6 Stunden (8 x 45 Min.) die Grundversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr (gemäß den Richtlinien der §§ 19 + 68 FeV).
Sie werden einen Lehrgang erleben mit viel Spaß, bei dem keine Langeweile aufkommt und Sie die Angst vor dem Helfen verlieren werden.
In diesem Bereich bieten wir folgenden Kurs an:
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen für den Führerschein