Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt schriftlich per Internet, E-Mail, Fax oder per Post. Spätestens mit der schriftlichen Buchungsbestätigung der Seminare durch das Trainingszentrum für Notfallrettung wird die Anmeldung verbindlich und es kommt ein Vertragsverhältnis zustande.

§2 Leistungen

In den Seminargebühren für Tagesseminare sind folgende Leistungen enthalten:

  • Die qualifizierte Vermittlung der Seminarinhalte durch Trainer/Coachs;
  • Die für dieses Seminar erforderlichen Schulungsunterlagen.
  • Reisekosten des Kursleiters, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

§3 Rücktritt oder Kündigung, Nichtteilnahmen an Trainings – Seminaren - Meetings

Rücktritt bzw. Kündigung sind grundsätzlich schriftlich zu erklären. Ohne finanzielle Folgen bleibt es, wenn ein Ersatzteilnehmer vom Teilnehmer, der kündigt oder von der Teilnahme zurück tritt, an der Veranstaltung teilnimmt.

Bei Tagesseminaren gelten Im übrigem folgende Regelungen: Bei Rücktritt nach Annahme des Seminars wird 50% der Seminargebühr fällig, falls die Absage bis 3 Tage vor Beginn eintrifft. Bei Rücktritt oder Kündigung ab 2 Tage vor Seminarbeginn ist die volle Seminargebühr fällig. Es gelten die jeweiligen Preise des jeweiligen Bildungsplans. Sofern sie nicht auf der Internetseite veröffentlicht sind, sind Sie jederzeit einsehbar im Trainingszentrum in Dresden.

Bei Seminaren, die von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen finanziert werden, muss bei Nichterscheinen eines Teilnehmers der Entsender entsprechend aufkommen. Hier gelten die Seminarpreise der Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen.

Bleiben Teilnehmer einem Trainingstag fern, wird kein Ersatz-Termin durch das Trainingszentrum geschuldet. Findet ein Ersatztermin für die Teilnehmer statt, ist dies mit dem Trainingszentrum zu vereinbaren.

§4 Absage durch das Trainingszentrum

Durch das Bestehen einer verbindlichen Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Kurses. Das Trainingszentrum für Notfallrettung kann bei ungenügender Beteiligung oder bei Hindernissen, die außerhalb ihres Einflusses liegen, Seminarveranstaltungen und Kurse bis zu 5 Kalendertage vor Beginn absagen. In Ausnahmefällen (z.B. durch Erkrankung des Trainers oder bei höherer Gewalt) kann die Absage auch kurzfristig erfolgen. Das Trainingszentrum für Notfallrettung bemüht sich in diesen Fällen unverzüglich um einen Ersatztermin. Bei einer Absage durch das Trainingszentrum für Notfallrettung werden, wenn kein Ersatztermin angeboten wird, bereits bezahlte Seminargebühren oder Kursgebühren voll zurückerstattet, darüber hinausgehende Rechtsansprüche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Reise- oder Hotelkosten etc. bestehen nicht.

§5 Zahlungsbedingungen

Zahlungen für Seminar- und Kursgebühren sind auf das Konto vom Trainingszentrum für Notfallrettung vor Seminar- oder Kursbeginn zu leisten. Die Rechnungserstellung erfolgt nach Anmeldung. Bei Kostenerstattung durch die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen gelten die Zahlungsbedingungen der BG bzw. der Unfallkassen.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Zahlungsverkehrs. Abweichende Zahlungsbedingungenen gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch das Trainingszentrum für Notfallrettung.

§6 Reklamationen, Gewährleistung, Schadenersatz

Reklamationen sind generell schriftlich innerhalb 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung anzuzeigen. Bei berechtigtem Anspruch wird das Trainingszentrum für Notfallrettung innerhalb einer angemessenen Frist für eine kostenfreie Nachbesserung sorgen, sofern dies schlecht möglich ist kann die Rechnungssumme um die Minderleistung korrigiert werden. Obwohl die Zusammenstellung der Seminar- und Kursunterlagen mit größter Sorgfalt erfolgt, sind Fehler kaum völlig ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann weniger übernommen werden. Für Unfälle haftet das Trainingszentrum im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Verlust von Wertsachen, Kleidungsstücken und sonstigen Sachen haftet der Teilnehmer selbst.

Das Trainingszentrum für Notfallrettung bleibt ebenso haftungsfrei für Schritte und Maßnahmen, die von Teilnehmern in Folge der Seminare durchgeführt werden.

§7 Seminar- und Kursmaterial

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien oder Teilen daraus, behält sich das Trainingszentrum für Notfallrettung vor. Kein Teil der Kursmaterialien oder Seminarunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung durch das Trainingszentrum für Notfallrettung in irgendeiner Form, auch nicht für den Zweck der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Werden im Rahmen der Seminare oder Kurse Programme, Unterrichtsmittel, Unterrichtsmedien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt, verpflichten sich die Teilnehmer, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen oder den Versuch dazu zu unternehmen. Für die Arbeitsblätter der Trainings gilt die Regelung, dass diese ausschließlich für den eigenen Gebrauch oder für die Verwendung in den Trainings kopiert oder auf andere Weise vervielfältigt werden dürfen. Der Auftraggeber bei Trainings haftet alleine, wenn durch ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat das Trainingszentrum für Notfallrettung von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§8 Datenschutz

Fällt ein Teilnehmer unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung der Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Durchführung des Seminars oder des Kurses erforderlich sind, einverstanden.

§9 Vertraulichkeit

Das Trainingszentrum für Notfallrettung verpflichtet sich, Informationen – gleich welcher Art – über Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und/oder Betriebsinterna der Auftraggeber vertraulich zu behandeln.

§10 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden.

§12 Sonstiges

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in den Geschäftsräumen vom Trainingszentrum für Notfallrettung aus und können dort eingesehen werden. Auf Anfrage werden sie Interessenten zur Einsicht auch außerhalb der Geschäftsräume zur Verfügung gestellt. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen AGB´s herausstellen, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt

Dresden, November 2009
Frank Dorst, Trainingszentrum für Notfallrettung